Die ZIBS-Vorsitzenden der vergangenen 25 Jahre

2. internationale ZIBS-Niederlassung 01.04.2024

2. internationale ZIBS-Niederlassung 

       

Nach vielen Jahren  eine weitere internationale  Zweigniederlassung  gegründet.

Nachdem es bereits unserem damaligen ZIBS-Vorstandsmitglied   Dr. Rainer Bodens im Jahre 2010  gelungen ist, die erste internationale ZIBS-Niederlassung  in Texas / USA zu gründen, ist es nun unserem langjährigem Schriftführer Dr. Ulrich Paffenholz zu verdanken, dass auch auf dem afrikanischen Kontinent – nämlich in Marokko – nunmehr die  zweite internationale Dependance Realität wurde.

Da in Afrika die Entfernungen bekanntlich riesig sind, haben wir uns für eine mobile Niederlassung entschieden, die aber auch mit allem sanitären Luxus, der möglich ist, ausgestattet ist und zusätzlich durch Ihr Solarpanel nachhaltigen Ansprüchen gerecht wird.

In den nächsten Jahren werden Neugründungen in Asien, Australien und sogar in Ozeanien erwartet.

Statistisches Bundesamt: 73 Prozent der neuen Zahnis sind Frauen

Statistisches Bundesamt
73 Prozent der neuen Zahnis sind Frauen
Die Zahl der Erstsemester steigt das zweite Jahr in Folge und liegt noch einmal um 1,6 Prozent über dem Studienjahr 2022. Im Fachbereich Zahnmedizin steigt der Anteil der Studentinnen weiter.

Im Sommersemester 2023 und im Wintersemester 2023/2024, haben sich insgesamt 481.500 Studienanfänger für ein Studium an einer deutschen Hochschule eingeschrieben. Das sind 7.800 beziehungsweise 1,6 Prozent mehr als im Studienjahr 2022. Damit ist die Erstsemesterzahl zum zweiten Mal in Folge gestiegen, liegt aber noch unter der Zahl für 2019 (508.700).

In der Humanmedizin und den Gesundheitswissenschaften sind 28.496 junge Menschen im ersten Fachsemester neu eingeschrieben, davon 1.573 in der Zahnmedizin, 12.589 in der Humanmedizin und 14.334 in den Gesundheitswissenschaften. Von den neuen Zahnmedizinstudierenden sind 1.153 weiblich (73,2 Prozent). Insgesamt sind 12.793 Zahnmedizinstudierende an den Hochschulen eingeschrieben, 8.877 (69,3 Prozent) davon sind Frauen.

Nachdem der Anstieg der Erstsemester 2022 gegenüber 2021 alleine durch mehr ausländische Studierende getragen wurde, die für das Studium nach Deutschland kamen, haben sich zum Studienjahr 2023 auch wieder mehr deutsche Studierende eingeschrieben, meldet das Statische Bundesamt.

Elektronische Gesundheitsakte (ePA) : Gemeinsame Stellungnahme von BÄK, KBV, KZBV, BZÄK, DKG und DAV

ePA: Gemeinsame Stellungnahme von BÄK, KBV, KZBV, BZÄK, DKG und DAV

Für die zukünftige elektronische Patientenakte (ePA) wurden in der vergangenen Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH die Grundlagen für ihre technische Umsetzung zum 15. Januar 2025 gelegt. Nach einer ambitionierten Erstellungs- und Kommentierungsphase für die benötigten fachlichen Konzepte und technischen Spezifikationen sollten die Gesellschafter über ein umfangreiches Dokumentenpaket der „ePA für alle“ entscheiden.

Die Vertreterinnen und Vertreter der ärztlichen, zahnärztlichen Organisationen (BÄK, KBV, KZBV, BZÄK und DKG) sowie der Apothekerschaft (DAV) haben dabei deutlich gemacht, dass eine sinnvolle ePA einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten kann und soll.

Offene Punkte in der Basisversion

Die „ePA für alle“ muss daher einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen anzubietenden elektronischen Patientenakten vorweisen. Dies ist leider in der nun für den Start der „ePA für alle“ vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar.

  • Es fehlen nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden.
  • So ist etwa keine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Leistungserbringer stimmten in der Gematik gegen jetziges Modell der ePA

Zwar soll der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden. Alle anderen Kritikpunkte sollen jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden.

Letztlich haben diese offenen Punkte dazu geführt, dass keine Leistungserbringerorganisation in der Gematik der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt hat.

BÄK und KZBV: „Geburtsfehler nicht wiederholen“

„Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die ‚ePA für alle‘, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt“, fordert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer.

„Die neue ePA für alle muss von Anfang an mehr Nutzen liefern als die aktuelle ePA. Das ist in der nun verabschiedeten Version leider nicht erkennbar – wichtige Features fehlen. Zudem stören wir uns an den verpflichteten Datenlieferungen aus der Praxissoftware, auch wenn es zunächst nur technische Messwerte sind. Daher hat die KZBV Nachbesserungen eingefordert und in der gematik-Gesellschafterversammlung gegen die Freigabe des Dokumentenpakets gestimmt“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Die Gematik, die mit 51 Prozent mehrheitlich vom BMG dominiert wird, hatte zuvor berichtet: „Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat die Spezifikationen für die ePA für alle beschlossen. Die Dokumente wurden nach der Kommentierungsphase mit Gesellschaftern, beteiligten Partnern und Industrie überarbeitet und weiterentwickelt. Für den finalen Stand haben die Gesellschafter nun grünes Licht gegeben.“