Rechtstipp Juni 2008 Die Mesiostruktur bei Implantaten

Die Mesiostruktur bei Implantaten Berechnungsfähig oder nicht ?

• Bei erheblich divergierenden Implantat-Achsen oder stark zurückgebildetem Kiefer kann eine Zwischenkonstruktion, die sog. „Mesiostruktur“, Abhilfe schaffen. Entgegen Einwänden von PKVen ist sie zusätzlich berechnungsfähig.

 

Kommentar  

Eine Mesiostruktur (auch Mesostruktur genannt) ist ein metallisches Bindeglied (“Zwischengerüst”) zwischen einem Implantat und der eigentlichen Suprakonstruktion. Hauptsächlich wird sie eingesetzt bei nicht-parallelen Implantatachsen, ästhetisch ungünstiger Insertion von Implantaten und bei einem stark zurückgebildeten Kiefer.

Sie kann überdies eine sinnvolle Lösung bezüglich der Überprüfungs-, Reparatur- und Pflegemöglichkeiten sein. Die eigentliche Mesiostruktur wird entweder ausgeführt als zementierte oder häufiger als geschraubte Version.

Die Herstellung dieser Struktur ist eine selbstständige Leistung und daher zusätzlich nach GOZ 220 oder 221 berechenbar; der Steigerungsfaktor bestimmt sich nach dem erforderlichen Aufwand, der bei einer zementierten Version schon einmal gering, bei geschraubter Struktur erheblich sein kann.

Kostenerstatter bezweifeln häufig die zusätzliche Berechnung der Mesiostruktur, obwohl tatsächlich zwei separate Restaurationsteile eingegliedert werden.

Ein Urteil hier zu konnte bislang nicht ermittelt werden; jedoch gesteht die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein mit Schreiben vom 2.5.2007 die zusätzliche Berechnungsmöglichkeit der Mesiostruktur zu, Wortlaut im Textbaustein.

Hinweis: Die medizinisch notwendige Entfernung und Wiederbefestigung im Rahmen des Recalls oder einer Reparatur kann durch die Positionen 229 und 232/511 GOZ liquidiert werden.

 

Textbaustein  

Berechnung einer Mesiostruktur

Im Rahmen der prothetischen Versorgung auf Implantaten mussten eine bzw. mehrere sogenannte Mesiostrukturen eingegliedert werden. Dies sind individuell hergestellte Distanzteile zwischen Implantat und Suprakonstruktion; sie sind medizinisch notwendig bei anatomisch ungünstiger Stellung der Implantate beziehungsweise bei ungünstigen Kieferverhältnissen.

Gleichzeitig ermöglichen sie eine leichte Entfernung und Wiedereingliederungen der prothetischen Konstruktionen zum Zwecke der Reinigung, der Überprüfung der Implantate oder auch im Falle einer Reparatur.

Die Eingliederung der Mesiostruktur ist ein zusätzlicher aufwändiger Arbeitsschritt, dessen Liquidationsmöglichkeit allerdings vom Kostenerstatter bestritten wird. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage; die Herstellung, Anpassung und Eingliederung ist keinesfalls in der Leistung für die Suprakonstruktion enthalten.

Dazu schreibt die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein: “Da es sich bei dem Ausgleichskonus um eine selbstständige Leistung handelt, ist hierfür z.B. GOZ 220 oder 221 berechenbar. Es ist also durchaus möglich, dass in solchen Fällen ein Zahn/Implantat mit zwei Kronen versorgt werden muss; diese sind entsprechend zweimal berechenbar.”

Die Berechnung erfolgte daher zu Recht.

 

 

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