Rechtstipp Mai 2008 Der Nebenjob für Mitarbeiter: geduldet erlaubt verboten?
Der Nebenjob für Mitarbeiter: geduldet – erlaubt – verboten?
Wer die Regeln bricht, kann Ärger bekommen
Die vom allabendlichen Disko-Job müden Augen der Mitarbeiterin am Morgen, die „Urlaubsreife“ nach einem anstrengen Full-time-Job in den Ferien oder der Samstags-Job beim Nachbarkollegen – das muss vom Arbeitgeber nicht geduldet werden. Darf man Nebenjobs ganz verbieten, wo ist die Grenze ?
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