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Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

AUTOR: DR. DR. ALEXANDER RAFF

aus: Der freie Zahnarzt März 2019

Die GOZ­Nr. 2310 lautet im Volltext: „Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone, oder Wiederherstellung   einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz”.  Immer  wieder  taucht  die Frage auf, welche unselbstständigen Teilleistungen subsummiert  sind und welche  nicht.

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